Europawahl

Wie wählen?

Europäische Union

Allgemeine und freie Wahlen bilden die Basis unserer Demokratie. Doch was in der Theorie leicht verständlich erscheint, ist in der Praxis leider nicht ganz so einfach. Denn warum der Wähler bei der einen Wahl genau zwei Kreuze, bei einer anderen eines oder mehrere Dutzend machen darf, ist unterschiedlich, wenn es um die Wahl eines neuen Stadtparlaments, eines Bürgermeisters, des Landtags, des Bundestags oder des Europäischen Parlaments geht. Kurz gesagt: Der Ablauf der verschiedenen Wahlen ist sehr unterschiedlich und kompliziert und nur wenige Wähler kennen alle Hintergründe. Aus diesem Grund versucht das Stadtfernsehnen Dreieich, den Ablauf der Bürgermeisterwahl, der Bundestagswahl und der Kommunalwahl zu erklären und dabei auch Licht in die Welt des Kumulierens und Panaschieren zu bringen. Hier haben wir das Wichtigste zur Wahl des europäischen Parlamentes zusammengetragen:

Was ist die Europäische Union und wie wird sie regiert?

 

Die EU ist ein Staatenbund aus 28 selbstständigen Einzelstaaten. An der Spitze der EU steht der Europäische Rat mit seinem Präsidenten. Der Rat der Europäischen Union besteht aus für ein Sitzungsthema fachkundigen Regierungsvertretern der einzelnen Mitgliedsstaaten, die abhängig von der Einwohnerzahl ein unterschiedliches Stimmgewicht haben. Durch ihn werden die Leitlinien der EU-Politik festgelegt. Zusammen mit dem Europäischen Parlament bildet der Rat der Europäischen Union die Legislative.


Die Organe der EU

Das Europäische Parlament besteht aus 766 Abgeordneten aus allen 28 EU-Mitgliedsstaaten und hat seinen Sitz in Brüssel und Straßburg. Vorsitzender des Europäischen Parlamentes ist seit 2012 der deutsche SPD-Politiker Martin Schulz.

 

Artikel 9 des EU-Vertrags beschreibt einige der Grundsätze der EU. Die Union achtet in ihrem gesamten Handeln den Grundsatz der Gleichheit ihrer Bürgerinnen und Bürger, denen ein gleiches Maß an Aufmerksamkeit seitens der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zuteil wird. Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die Unionsbürgerschaft tritt zur nationalen Staatsangehörigkeit hinzu, ohne diese zu ersetzen.

 

Wie ist das Europäische Parlament aufgebaut?

 

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre direkt gewählt. Dies geschieht in jedem Land eigenständig und an verschiedenen Tagen. Im Jahr 2014 wird vom 22. bis zum 25. Mai gewählt.

Es ist die achte Europawahl und die erste Wahl nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, in diesem wurde unter anderem die Anzahl der Abgeordneten an die gewachsene Anzahl der Mitgliedsländer angepasst. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde die Gesamtzahl der EU-Parlamentarier von bisher 736 auf 751 erhöht. Es wurde eine Höchstzahl von 96 Abgeordneten pro Land festgelegt. Deutschland mit bisher 99 Abgeordneten wird nach der Wahl also weniger stark vertreten sein. Kroatien erhielt bei seinem Beitritt am 1. Juli 2013 12 Abgeordnete, weshalb das Parlament zuletzt aus 766 Abgeordneten bestand. Das Parlament beinhaltet 20 ständige Ausschüsse und 41 Delegationen, die aus Abgeordneten bestehen.

Aktuelle Sitzverteilung im EU-Parlament.

Das Parlament besteht aus sieben Fraktionen. Die grösste ist die konservativ, christdemokratische Europäische Volkspartei mit 274 Abgeordneten. In ihr ist die CDU/CSU vertreten. Zweitgrösste Fraktion ist die S&D, die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament mit 195 Abgeordneten. In ihr ist die SPD eingegliedert. An dritter Stelle folgt die ALDE, die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa mit 83 Abgeordneten. In ihr ist die FDP vertreten. Weitere grosse Parteien sind die Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz, die europakritische Europäische Konservative und Reformisten, die linke und kommunistische Konföderale Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke und die nationalkonservative, europakritische Fraktion "Europa der Freiheit und der Demokratie".

 

In der Wahlperiode 2009 bis 2014 war Deutschland wie folgt im Europäischen Parlament vertreten: In der EVP waren 34 CDU- und 8 CSU Abgeordnete vertreten. 23 SPD Abgeordnete waren Teil der S&D-Fraktion. Die FDP war mit 12 Abgeordneten in der ALDE präsent und 14 Grüne waren in der Grünen/EFA-Fraktion Mitglied. In der GUE-NGL-Fraktion waren 8 linke Politiker vertreten.

Was sind die Aufgaben des Europäischen Parlaments?

 

Die Aufgaben des Europäischen Parlaments sind im Artikel 14 des EU-Vertrags geregelt:

(1) Das Europäische Parlament wird gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Es erfüllt Aufgaben der politischen Kontrolle und Beratungsfunktionen nach Maßgabe der Verträge. Es wählt den Präsidenten der Kommission.

(2) Das Europäische Parlament setzt sich aus Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zusammen. Ihre Anzahl darf 750 nicht überschreiten, zuzüglich des Präsidenten. Die Bürgerinnen und Bürger sind im Europäischen Parlament degressiv proportional, mindestens jedoch mit sechs Mitgliedern je Mitgliedstaat vertreten. Kein Mitgliedstaat erhält mehr als 96 Sitze. [...]

(3) Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

 

Aufgabe der Abgeordneten ist es, die Interessen der EU-Bürger zu vertreten. Das Parlament kann Gesetze verabschieden, ablehnen oder verändern und es erlässt den Haushalt in Zusammenarbeit mit dem Rat. Außerdem entscheidet das Parlament über den EU-Beitritt neuer Länder und kontrolliert die anderen EU-Organe, vor allem die Kommission und den Rat der Europäischen Union. Das Parlament wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission aus einem vom Europäischen Rat ausgesuchten Personenkreis.

Wer darf an der Europawahl teilnehmen?

 

Der Ablauf der Europawahl in Deutschland ist im Europawahlgesetz geregelt. Wie auch bei der Bundestagswahl wird bei der Europawahl zwischen aktivem und passiven Wahlrecht unterschieden.

 

Wer darf Wählen? - Aktives Wahlrecht

Wählen dürfen die EU-Bürger, die im Wählerverzeichnis zur Europawahl eingetragen sind. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. In Österreich darf man sogar schon ab 16 Jahren wählen.

 

Wer darf gewählt werden? - Passives Wahlrecht

Alle EU-Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind haben die Möglichkeit, sich wählen zu lassen. In Italien und Zypern muss ein Bewerber jedoch 25 Jahre alt sein.

EU-Parlament - Der Saal
"Christian Beilborn" / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by)

Die Bestimmungen zum genauen Ablauf unterscheiden sich sehr stark von Land zu Land, daher liegt der Focus nun auf dem Ablauf der Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland:

Im Juni 2013 beschloss der Bundestag die Einführung einer Dreiprozenthürde zur Europawahl 2014. Diese wurde vom Bundesverfassungsgericht jedoch am 26. Februar 2014 – wie zuvor auch die Fünfprozenthürde – für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Somit können schon Parteien ab einem Stimmanteil von etwa 0,5% in das Europaparlament gewählt werden. In anderen Ländern sind Sperrklauseln jedoch erlaubt und werden angewendet.

 

Wie wird das Europäische Parlament gewählt?

 

Jeder Wähler hat nur eine Stimme.

Die Europawahl ist eine Proporz-, also eine Verhältniswahl. Wahlvorschlagsträger, also Parteien stellen Listen mit Kandidaten auf, die dann vom Wähler gewählt werden können. Die Aufteilung der 96 deutschen Parlamentarier entspricht also sehr genau dem Prozentanteil der Wählerstimmen. Diese Aufteilung erfolgt nach dem Sainte-Laguë-Verfahren. 25 Parteien wurden vom Bundeswahlausschuss am 14. März 2014 zur Europawahl zugelassen. Zu ihnen gehören die etablierten Parteien (CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke) sowie unter anderem die europakritische AfD, die Piraten, die Freien Wähler und die satirische Partei „Die Partei“.

EU-Parlament in Brüssel
"Sebastian Olényi" / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by-nc)

Wie kommt mein regionaler Kandidat nach Brüssel?

 

Alle Kandidaten sind in einer geschlossenen Liste eingetragen. Der Prozentanteil der Wählerstimmen wird mit dem Sainte-Laguë-Verfahren für jede Partei auf die Anzahl der Sitze umgerechnet. Von oben beginnend, zieht die entsprechende Anzahl Kandidaten in das Parlament in Brüssel. Je weiter oben der regionale Kandidat auf der Bundesparteiliste steht, desto wahrscheinlicher ist es, dass er Abgeordneter im Europaparlament wird.

 

 

Nutzen Sie ihre Chance und gehen Sie am 25. Mai 2014 Wählen!

 

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